Zur Verlängerung der Nachtflugregelung bis 2030
Am 20. August 2007 hat der Flughafen Köln/Bonn beim Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen den Antrag auf Verlängerung der Nachtflugregelung gestellt. Er will die bisherige Befristung bis zum 31.10.2015 um 15 Jahre verlängern lassen. Sie soll also auf den 31.10.2030 festgelegt werden.
Dazu nimmt der Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises wie folgt Stellung:
durch diverse Untersuchungen wurden Anhaltspunkte für Gesundheitsbeeinträchtigungen oder Schädigungen durch nächtlichen Fluglärm geliefert. Zuletzt bestätigte dies die epidemiologische Studie mit dem Titel "Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung“ von Prof. Dr. Eberhard Greiser, die mit finanzieller Unterstützung des Umweltbundesamtes, des Rhein-Sieg-Kreises, einzelner Gemeinden des Rhein-Sieg-Kreises sowie der Ärzte-Initiative für ungestörten Schlaf e.V. durchgeführt wurde. Bei dieser Studie wurden die Daten von mehr als 809.000 Versicherten von sieben gesetzlichen Krankenkassen mit Lärmdaten aus verschiedenen Lärmquellen zusammen gebracht. Die Auswertungen ergaben generell, dass insbesondere nächtlicher Fluglärm zwischen 3.00 und 5.00 Uhr einen Einfluss auf die Häufigkeit und die Menge verordneter Arzneimittel hatte.
Wenn auf Seiten der Genehmigungsbehörden ernsthafte Zweifel an den Ergebnissen einer solchen Studie bestehen, wie sie verschiedentlich von Vertretern des Ministeriums vorgetragen wurden, wären Land und Bund aus Sicht des Kreistages in der Pflicht, für eine umfangreiche weiterführende epidemiologische Studie, also eine Fall-Kontroll-Studie, zu sorgen. Eine Verlängerung der jetzt noch bis zum 31.10.2015 laufenden Nachtflugregelung bis 2030 ohne klare und wissenschaftlich sauber belegbare Folgenabschätzung ist nicht zu verantworten.
Für den Fall, dass die Genehmigungsbehörde trotzdem beabsichtigt, die Nachtflugregelung - wie vom Flughafen Köln/Bonn begehrt - zu verlängern, stellt der Kreistag unbeschadet seiner grundsätzlichen Auffassung zum Nachflug weiter fest:
Gerade wegen der vom Nachtflug ausgehenden Belastungen ist eine umfangreiche und überprüfbare Lärmminderungsplanung notwendig, die beispielsweise mit Lärmobergrenzen für die Nacht arbeitet und diese perspektivisch und sukzessive absenkt. Die Bevölkerung rund um den Flughafen Köln/Bonn hat einen Anspruch darauf, dass die nächtlichen Lärmbelastungen wirklich sinken und dazu eine verlässliche Perspektive entwickelt wird! Die heutige Nachtflugregelung erfüllt diesen Anspruch keineswegs.
Der Kreistag des Rheinisch-Bergischen Kreises fordert den Landesverkehrsminister als Genehmigungsbehörde für die Betriebsgenehmigung des Flughafens Köln/Bonn daher auf, jetzt keine Verlängerung der Betriebsgenehmigung vorzunehmen. Vor einer Entscheidung über den Antrag des Flughafens Köln/Bonn auf Verlängerung der Betriebsgenehmigung bis 2030 sind die Anliegerkommunen und die Fluglärmkommission zu beteiligen, und es ist mit ihnen eine Perspektive für eine wirklich signifikante Lärmminderung für die Nacht festzulegen.
Eymelt Sehmer
Fraktionsvorsitzende





