Die GRÜNEN /GRÜNE Fraktion im RBK begrüßen diese Verordnung, denn gute Arbeit muss sich lohnen und hat eine gute Bezahlung verdient. Warum sollte eine Busfahrerin oder ein Busfahrer anders verdienen als ein Anderer?
Die Verordnung bringt eine Gleichbehandlung für über 40% des Fahrpersonals im ÖPNV.
Sie sorgt für einen faireren Wettbewerb bei zukünftigen Ausschreibungen.
Sie gilt ab dem 1.2.2013 nur für dann neu abgeschlossene Verträge.
Die GRÜNEN wollen den Vorrang für Bus und Bahn. Verbesserungen für das Fahrpersonal dürfen aber nicht zu Lasten der Fahrgäste gehen z.B. in Richtung auf Einschränkungen im Angebots.
Der ÖPNV ist ein wichtiges Mittel zum Klimaschutz und ein zentraler Bereich des Klimakonzeptes des RBK,so dass er weiter ausgebaut und gefördert werden muss trotz der klammen Kassenlage der Kommunen.
Ein Umsteuern in der Klimapolitik gibt es nicht zum Nulltarif.
Die öffentliche Hand sollte sich nicht an irgendeiner Form des Lohndumpings beteiligen.